Goldverkauf

Gold ist nur dann eine gute Geldanlage, wenn man sich auch wieder davon trennen kann. Schließlich sollte es als Notgroschen in schlechten Zeiten dienen, oder Sie wollten sich von dem Gewinn ein paar Wünsche erfüllen oder im Alter einen höheren Lebensstandard genießen.

Wenn Sie Ihr Gold also verkaufen wollen, achten Sie darauf, dass Sie ein paar Dinge beachten. So gehen Sie sicher, dass Sie für Ihr Gold einen angemessenen Preis erhalten und außerdem kein Risiko eingehen. Denn denken Sie daran: Gold hat seit Menschengedenken eine faszinierende Anziehungskraft auf den Menschen. Das zieht seit jeher nicht nur ehrliche Zeitgenossen an.

Gold an einen Händler verkaufen

Der „klassische“ Weg des Goldhandels über einen Juwelier ist für viele nach wie vor der bevorzugte Weg. Im persönlichen Gespräch kann man alle Fragen klären, und man gewinnt einen persönlichen Eindruck von der Seriösität des Händlers.

Doch müssen die Vorteile nicht bedeuten, dass man bei einem Juwelier automatisch die besten Preise für sein Gold geboten bekommt. Auch ein Juwelier muss von seinem Gewinn leben können, Miete und Angestellte genauso bezahlen wie Strom oder Werbung. Deshalb gilt grundsätzlich: nehmen Sie nicht gleich das erstbeste Angebot an, sondern vergleichen Sie die Preise. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, etwa weil ein Angebot nur eine bestimmte Zeit gelte.

Wenn Sie Ihr Gold einem Händler anbieten, werden Sie sich in der Regel zunächst ausweisen müssen. Auf diese Weise schützen sich die Händler gegen die Gefahren von Geldwäsche oder Hehlerei. Denn taucht bei ihnen etwa ein gestohlenes Stück auf, sehen sie sich gegebenenfalls rechtlichen Konsequenzen ausgesetzt. Sie müssen also nachweisen können, dass sie keine kriminellen Absichten verfolgt haben. Dafür arbeiten sie in diesem Fall mit den Ermittlungsbehörden zusammen und benötigen dafür Namen und Anschrift des Verkäufers, von dem sie das Gold erworben haben.

Für Sie als Verkäufer bedeutet das: fragt sie ein Händler nach einem Identitätsnachweis, ist dies nicht etwa ein Zeichen von Misstrauen, sondern vielmehr ein Ausdruck seiner Seriösität. Ihre Daten werden in aller Regel nicht weitergegeben, sondern nur für den Fall der Fälle sicher verwahrt.

Ihr Gold wird vom Händler dann zunächst eingehend geprüft. Welcher Goldanteil ist enthalten? Wie viel wiegt es insgesamt? Gibt es, etwa bei Schmuck, einen Liebhaberwert? Oder wie viel wird für die Menge reinen Goldes gezahlt?

Bei vielen Juwelieren geschieht diese Prüfung direkt vor Ort. Je nach Umfang kann jedoch eine längere Prüfung vonnöten sein. Diese kann ein paar Tage dauern, normalerweise etwa drei bis fünf Werktage. In diesem Fall erhalten Sie eine Quittung über das Gold bzw, die einzelnen Stücke, die sie dem Händler überlassen. Achten Sie darauf, dass diese Liste möglichst detailliert ausgefüllt wird.

Wollen Sie Ihr Gold einem Online-Händler anbieten und senden Sie es per Post zur Prüfung, erstellen Sie selbst eine detaillierte Liste, welche Stücke Sie eingeschickt haben. Das Paket sollten Sie unbedingt als Einschreiben oder, noch besser, versichert verschicken. Viele Online-Händler lassen das Gold auch von einem Werttransportunternehmen direkt bei Ihnen abholen.

Ob Juweliergeschäft oder Online-Händler: nach der eingehenden Prüfung Ihres Angebots nennt man Ihnen den Preis, den man Ihnen für Ihr Gold zahlen würde. Dieses Preisangebot ist selbstverständlich unverbindlich, niemand ist gezwungen, sein Gold zu verkaufen. In jedem Fall sollte man mehrere Angebote einholen.

Stimmt man dem Kaufpreis zu, behält der Händler Ihr Gold ein. Die Bezahlung erfolgt in der Regel per Überweisung, bei manchen Großhändlern mit Schaltergeschäft auch umgehend in bar.

Gold an eine Privatperson verkaufen

Manche ziehen private Verkäufe einem Handel mit einem Juwelier vor. Denn während dieser weitere Kosten wie Miete oder Angestellte in sein Angebot mit einkalkulieren muss, sein Angebot also möglicherweise geringer ausfällt, haben Privatpersonen diese Kosten nicht. Außerdem sind auf dem privaten Markt natürlich eher Liebhaber zu finden, die ein Stück unbedingt haben möchten und entsprechend höhere Preise zu zahlen sind.

Haben Sie nicht nur Gold, sondern auch Silber zu verkaufen, kann ein privater Handel noch gewinnbringender sein. Denn im Gegensatz zum Goldhandel, der unter bestimmten Umständen von der Mehrwertsteuer befreit ist (siehe unten), schlägt bei Silber der Fiskus voll zu (bei Silberbarren mit 19, bei Silbermünzen mit 7 Prozent).

Diese Mehrwertsteuer bekommen Sie bei einem Händler natürlich nicht zurück. Privatleute dagegen orientieren sich an den Preisen vom Händler (inklusive Mehrwertsteuer) und zahlen deshalb häufig entsprechend höhere Preise.

Da am Geld schon so manche Freundschaft zerbrochen ist, sollten Sie beim Verkauf an eine Ihnen bekannte Person streng nachvollziehbar vorgehen. Halten Sie Angebot und Kaufpreis schriftlich fest, quittieren Sie sich gegenseitig den Erhalt des Geldes bzw. der Ware. Lieber ein Schriftstück zu viel als eines zu wenig.

Beim Verkauf über eine Onlineplattform, etwa virtuelle Auktionshäuser wie ebay, sollten Sie unbedingt den Treuhandservice nutzen. Dabei wird Ihre Ware erst dann an den Käufer geschickt, wenn dieser das Geld überwiesen hat. Das mindert das Risiko, an Betrüger zu geraten, die sich gern in der Anonymität des Internets verstecken, um wertvolle Gegenstände und Edelmetall zu ergaunern.

Wie viel ist mein Gold wert?

Wie gesagt gibt es beim Bestimmen des Wertes Ihres Goldes zwei Faktoren. Zum einen der reine Goldanteil. Schließlich kann man das edle Metall immer einschmelzen und als Goldbarren verkaufen. Sie sollten also mindestens die Summe erhalten, die für Ihre Menge reinen Goldes am Tag des Verkaufs allgemein auf dem Markt gezahlt wird.

Zum anderen können wie gesagt Liebhaberpreise den Erlös in die Höhe treiben. Seltene, gefragte Münzen, die als Anlage bekannt und bewährt sind, erzielen in der Regel Preise über ihren reinen Materialwert hinaus. Hierzu gehören z. B. der kanadische Maple Leaf, der American Eagle oder der Krügerrand.

Sie gelten mit ihrer Wertprägung im Notfall sogar als Zahlungsmittel, auch wenn wohl niemand den American Eagle mit dem Nennwert von 50 Dollar zum Zahlen einer 50-Dollar-Rechnung einsetzen wird. Erwarten Sie deshalb einen ähnlichen Wertzuwachs nicht bei den Medaillen, wie sie häufig in TV-Shoppingkanälen präsentiert werden. Hier wird unter Umständen nur der reine Materialwert gezahlt.

In jedem Fall gilt immer: holen Sie sich am besten mehrere Angebote ein!

Muss ich den Gewinn versteuern?

Goldmünzen und –barren sind von der Abgeltungssteuer befreit, wenn sie als Kapitalanlage dienen und länger als ein Jahr gehalten werden (der sogenannten „Behaltensfrist). Unter diesen Bedingungen kann man Gold nach einem Jahr steuerfrei wieder veräußern.

Sollten Sie Ihr Gold allerdings innerhalb eines Jahres wieder verkaufen, werden ab einer Freigrenze von 600 Euro Steuern fällig.

Achtung: für Silber gilt diese Steuerfreiheit nicht.

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